Die Leere des Kreativen Forums - Wo sind unsere Autoren?

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Child of Bodom
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Post by Child of Bodom » Wed, 17. Oct 12, 19:22

Was zur Hölle ist überhaupt euer Problem? Ich hatte gesagt, dass nach Inferno meine Schreibarbeit in diesem Forum zu Ende sein würde, weil das nicht mit den Forenregeln zu vereinbaren wäre, was danach kommt (Die Gründe dass ich Inferno für dieses Forum nicht fertig schreibe stehen viele Seiten weiter vorne)... Ich hatte das Gefühl man wollte wissen warum, ich habe Antwort gegeben... Ihr habt eure Konsequenzen daraus gezogen, ich ziehe meine und gut ist die Sache...

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DeiNaGoN
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Post by DeiNaGoN » Wed, 17. Oct 12, 23:26

Hier wird ständig auf das JuSchG verwiesen. Mich würde es mal interessieren, auf welche Paragraphen hier sich bitte bezogen wird. Mich würden hier mal die Rechtsgrundlagen interessieren, die hier permanent geltend gemacht werden.

Das JuSchG beschäftigt sich in dem in Frage kommenden Teil (die Regelungen zum Aufenthalt in Gaststätten mal außen vor) mit jugendgefährdenden Träger- und Telemedien. Insbesondere bei Trägermedien werden nur solche beachtet, die sich mit Wiedergabe von Bild und Ton beschäftigen und dort jugendgefährdendes Material beinhalten. Das umfasst im Groben eben DVDs, CDs und ähnliche Datenträger. Die Kennzeichnungspflicht wird dabei von einer "oberste[n] Landesbehörde oder eine[r] Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle" ausgeübt.

Kein Wort verliert dieses Gesetz zu Büchern, für sie besteht keine mir bekannte Kennzeichnungspflicht (wobei ich mich da gerne vom Gegenteil überzeugen lasse, wenn mir entsprechende Gesetzesstelle präsentiert wird.) Hier veröffentlichte Texte fallen am ehesten unter diesen Bereich und sind ebenfalls von Grundrechtekatalog des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt.
Natürlich gibt der Art. 5 Abs. 2 GG hierzu Einschränkung durch Gesetzesvorbehalt vor, aber ich sehe keinen, der greifen würde.
Die Kennzeichnungspflicht erscheint mir daher schon etwas sinnfrei, mangels Kennzeichnungspflicht von Büchern. (Aber wie gesagt, ich lasse mich da gern vom Gegenteil überzeugen.)

Der zweite angesprochene Punkt waren die Abmahnkanzleien. Nun, das kann ich gar nicht nachvollziehen. Diese Kanzleien arbeiten, gerade im Bereich des Internets, gerne mit dem Urheberrecht, und behaupten in ihren Mahnungen Rechte, die man durch Nutzung von diesem oder jenem verletzt haben will. (Insbesondere im Bereich illegale Downloads etc.)

Diese Mahnung basieren damit auf (zumeist nur behaupteten) Privatrechtsverletzungen, wodurch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. (99% dieser behaupteten Ansprüche haben vor Gericht keinen Bestand. Es ist die Angst der Leute, irgendwelche Mondforderungen zahlen zu müssen, mit der diese Abmahntrolle ihr Geld machen.)
Ich sehe nicht, wie eine Abmahnkanzlei aus einem Verstoß gegen eine (behauptete) öffentlich-rechtliche Kennzeichnungspflicht einen privatrechtlichen Schadensersatzanspruch konstruieren sollten. (Und selbst wenn, wie der vor irgendeinem Gericht durchginge.)

Ich weiß schon, dass diese Kennzeichnungspflicht hier damals mit Rücksprache des Rechtsbeistands von Egosoft gehalten wurde. Aber ich habe in meiner Arbeitspraxis schon die verrücktesten Sachen von Anwälten gesehen. Für mich klingt das eher nach: "Ich weiß es nicht genau, aber damit seid ihr sicherlich auf der sicheren Seite." (Was in der Hinsicht sogar wohl richtig ist, aber die Grundlage würde mich dennoch interessieren.)

Meine paar Gedanken zu dem Thema Abmahnkanzleien und JuSchG. Ich hätte nichts dagegen, wenn die Nebelschwaden, die hierzu im Raum wabern, etwas klarer werden, und wäre von daher dankbar dafür, dass von denjenigen, die solche Problematiken behaupten, etwas konkreteres kommen würde. Ansonsten hoffe ich, auch ein bisschen zur Lichtung beigetragen zu haben.

Grüße, DeiNaGoN

Guest

Post by Guest » Thu, 18. Oct 12, 04:01

Der Anwalt hat damals nur gesagt, dass es reicht, wenn Egosoft in seinem Disclaimer angibt, dass die Meinung des Users nicht die Meinung der Boardbetreiber wiederspiegeln. Damit wäre Egosoft laut eigenem Anwalt schon aus dem Schneider.

@CoB Wenn dir etwas nicht passt, hast du sehr wohl das Recht - um Ketraar mal die überschwänglichen Flügel zu stutzen - dich an einen Moderator oder Admin zu wenden, damit er sich dein Problem mal ansieht. Sollte dies nichts bringen, kann man auch öffentlich darüber debattieren, um sich eine Verhandlungsbasis zu schaffen.

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