Vorübergehend, soviel sei gesagt, werden wir diesen Thread hier offen lassen, allerdings, um das direkt klarzustellen, nur unter der Voraussetzung, dass die Diskussionen hier sachlich bleiben.
Um es vorwegzunehmen, es liegt uns Moderatoren fern die Leute, die über Jahre hinweg teils wirklich sehr gute Stories geschrieben haben, zu vergraulen oder ihre Arbeit zu zensieren, jedoch haben wir hier in Deutschland, leider (das ist meine Meinung dazu - ich muss sie nicht teilen, aber als Moderator vertreten), das Jugendschutzgesetz, welches über der kreativen Freiheit steht, und als Moderator ist es nicht nur meine Aufgabe jüngere, also minderjährige, User davor zu bewahren mit jugendgefährdendem Material bei Egosoft konfrontiert zu werden, sondern ich muss auch dafür sorgen, dass eben solches Material hier nicht öffentlich gemacht wird, bzw. es entfernen, wenn dies doch geschieht. Die Frage, ob ich dies denn überhaupt will und für richtig halte, stellt sich mir erst gar nicht, denn der Gesetzgeber ist in dieser Richtung sehr eindeutig in seiner Formulation des entsprechenden Gesetzestextes vorgegangen. Hier einmal der Wortlaut des Paragraphen, der dies regelt:
§ 131 StGB (Gewaltdarstellung) lautet:
- (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
- 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
- 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
- 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
- (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
- (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Würde Egosoft also zulassen, dass Gewalt hier verharmlost oder verherrlicht wird, dann macht sich die Firmenleitung strafbar. Ich denke nicht, dass ich erklären muss, wer die Firma leitet und was mit X passiert, wenn der Worst Case eintritt
Der Job von uns Mods ist es eben zu gewährleisten, dass genau dies nicht geschieht.
Das Thema "Regeln sind da, um gebrochen zu werden" brauchen wir hier gar nicht erst anschneiden. Jeder in diesem Forum hat sich einverstanden erklärt, die Regeln zu beachten und zu befolgen. Wir lassen den Thread darum offen, weil wir hier selbst vor einer außergewöhnlichen Situation stehen - Nämlich der, dass hier eine ganze Gruppe und nicht nur ein einzelner User betroffen ist und wir möchten gerne versuchen zu einem Kompromiss zu kommen, der beide Gruppen, Moderatoren/Administratoren und die Community, zufriedenstellt. Dies wird sich dann aber auf jeden Fall erledigt haben, wenn einzelne User hier meinen, sich über die Forenregeln und über das Gesetz stellen zu können. Wir sind also auf Vorschläge gespannt